Menue
Qualität ist der Maßstab
Kostenloser Energieausweis - Bedingungen
Als Bonus bei einem Beratungsauftrag für eine Vor-Ort-Beratung erhalten Sie einen kostenlosen Energieausweis (Bedarfsausweis) für Ihr Gebäude.
Was ist eine Vor-Ort-Beratung und was haben Sie davon
Durch die Vor-Ort-Beratung erhalten Sie einen umfassenden Bericht über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und die Sanierungsmöglichkeiten, sowie Informationen über Fördermöglichkeiten.
Die Vor-Ort-Beratung wird vom BAFA (Bundes-Amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert.
Die Förderung ist mit anderen staatlichen Programmen kumulierbar, so dass Sie bis zu 90 % der Beratungskosten als Zuschuss erhalten können.
Ich kann als geprüfter Energieberater die nötigen Beratungen und Begutachtungen erstellen, die Voraussetzung sind, um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.
Weitere Informationen können Sie im Flyer über die Webseite des BAFA erhalten oder Sie rufen mich unter Tel.Nr. 036077 935263 an.
Energieausweis
Die Grundlagen der Energieausweise werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Der Energieausweis ist ein öffentlich-rechtliches Zertifikat zu dessen Ausstellung ich bei Wohngebäuden
im Bestand berechtigt bin.
Energieausweise müssen beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert werden.
Der Energieausweis für bestehende Gebäude ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung erforderlich.
Die Energieausweise werden für Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen, erstellt und gelten 10 Jahre. Sie müssen seit Mai 2014 vom Energieberater beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert werden um gültig zu sein.
Es gibt zwei Formen des Energieausweises:
- Der Verbrauchsausweis wird aufgrund es Verbrauchs der letzten drei Jahre erstellt.
- Der Bedarfsausweis wird aufgrund der in der EnEV vorgegeben Algorithmen erstellt. Der errechnete Energiebedarf muss nicht dem tatsächlichen Energieverbrauch entsprechen, da dieser stark vom Nutzerverhalten beeinflusst wird.
Der Bedarfsausweis wird benötigt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Für alle ab 1978 errichteten Gebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Energieausweis für Bestandswohngebäude
Laut Energieeinsparverordung von 2014 (EnEV 2014)
ist bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf dem Interessenten unaufgefordert ein Energieausweis vorzulegen;
in kommerziellen Anzeigen sind wesentliche Kennwerte zu veröffentlichen.
Bedenken Sie bitte, dass Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld belegt wird.
Eigentümer von ausschließlich selbst genutzten Häusern benötigen keinen Energieausweis.
Der genaue Gesetzestext ist über die Suche im Internet unter
“EnEV § 16 ff.” zu finden.